BGH-Urteil: Wer in der Waschanlage unaufgefordert bremst, zahlt
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof steht fest: Betreiber von Waschstraßen haften grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden. Bedingung ist allerdings, dass die Waschstraße technisch in einem tadellosen Zustand ist und die Kunden darauf hingewiesen werden, wie sie sich in der Waschstraße zu verhalten haben.