Wer ohne gültiges Ticket den ÖPNV nutzt, der begeht eine Straftat. "Erschleichen von Leistungen" nennen Juristen den Straftatbestand, den der Berliner Senat nun in eine bloße Ordnungswidrigkeit herabstufen möchte.
Wer in Berlin beim Schwarzfahren erwischt wird, für den wird es teuer. 60 Euro verlangt die BVG fürs Fahren ohne gültiges Ticket. Wer sich gleich mehrmals erwischen lässt und noch dazu kein Geld hat, um die Strafe zu begleichen – der landet früher oder später im Gefängnis.
Ersatzhaft für mittellose Schwarzfahrer
Ersatzhaft nennt sich das Prozedere und davon sind in Berlin pro Jahr rund 330 Menschen betroffen. Denn Schwarzfahren gilt als Straftat. Und wer mehrfach straffällig wird, der landet nun mal in Haft. Da das die Stadt Berlin aber eine Menge Geld kostet, will Bürgermeister Michael Müller von der SPD das Schwarzfahren nun entkriminalisieren.
Dass das Fahren ohne gültiges Ticket keine Straftat, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll, das fordern in Berlin Grüne und Linke schon seit längerem. Beide Parteien haben dazu bereits einen Entwurf im Bundestag verfasst. Der sieht vor, die Beförderungserschleichung aus Paragraf 265a zu streichen.
Alternative vom Deutschen Richterbund
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat hingegen einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Demnach soll das Schwarzfahren weiterhin strafbar bleiben, aber nur wenn Barrieren oder Zugangskontrollen überwunden oder umgangen werden.
Denn für den Deutschen Richterbund ist eine „schlichte Inanspruchnahme einer Leistung ohne manipulatives Verhalten nicht strafbar“. Der DRB wertet die „schlichte Inanspruchnahme“ des ÖPNV als zu niederschwellig, solange die Verkehrsbetriebe nicht für entsprechende Barrieren sorgen.
Wie die Reaktionen auf den Vorschlag von Bürgermeister Müller ausgefallen sind, hat AutoMobil-Redakteur Philipp Weimar mit detektor.fm-Moderatorin Barbara Butscher besprochen.