Bislang durften Blutproben bei Verdacht auf Alkohol am Steuer nur mit richterlichem Beschluss genommen werden. Das Düsseldorfer Landgericht hat diese Vorgehensweise nun aber gekippt.
Ohne richterliche Anordnung war es für Polizisten bislang schwer, Blut von Autofahrern abzunehmen. Bei Verdacht auf Alkohol am Steuer musste zunächst ein Richter kontaktiert werden, welcher dann eine Genehmigung erteilte. Das ist vor allem nachts problematisch. Dort gibt es die meisten Fälle von betrunkenen Fahrens, allerdings auch die wenigsten Richter.
Blutprobe: manchmal auch ohne Richter
Dieses Problem hat nun auch das Düsseldorfer Landgericht anerkannt. Deswegen wurde dort nun beschlossen, dass Blutproben notfalls auch ohne richterlichen Beschluss genommen werden dürfen. Dies wäre allerdings nur in besonderen Fällen gestattet. Geklagt hatte ein Anwalt, dem ohne die Genehmigung eines Gerichts Blut abgenommen worden war.
Quelle: focus.de