Ab April gelten verschärfte Regelungen für Kurzzeitkennzeichen. Diese kommen nun nur noch für Fahrzeuge mit gültiger HU-Plakette in Frage.
Ab April stellen KFZ-Zulassungsbehörden Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung aus. Bislang gab es ein Kurzzeit-Kennzeichen selbst ohne Betriebserlaubnis, das ist nun ebenfalls hinfällig. Bei Nutzfahrzeugen wird sogar noch eine zusätzliche Sicherheitsprüfung fällig.
Eine gültige Haftpflicht-Versicherung muss selbstverständlich ebenfalls nachgewiesen werden und Fahrten über die Staatsgrenze sind verboten. Es gibt jedoch auch eine Neuerung, die es Käufern und Verkäufern leichter macht: Die Kennzeichen können nun auch am Standort des Autos anstatt des Halter-Wohnorts beantragt werden.
Quelle: Heise Autos