Das Landgericht Frankfurt hat den umstrittenen Mitfahrdienst UberPOP verboten. Als Grund gibt das Gericht an, dass Fahrer ohne entsprechende Genehmigung keine Personenfahrten unternehmen dürfen. UberPOP darf sie demnach auch nicht vermitteln.
UberPOP verstößt gegen das Beförderungsgesetz. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden und den Mitfahrdienst deshalb deutschlandweit verboten. Das Problem: Uber ist keine einfache Mitfahrgelegenheit, sondern die App hilft privaten Fahrern, auf gewerblicher Basis Fahrgäste zu finden und zu transportieren. Die Taxi-Gesellschaft „Taxi Deutschland“ hatte ursprünglich geklagt und kann nun aufatmen.
Uber macht trotzdem weiter
Unternehmenssprecher Fabien Nestmann hat angekündigt, dass Uber in Berufung gehen wird. Vorerst will der Dienstleister ohnehin weiter machen. Den deutschen Markt aufzugeben käme nicht in Frage.
Quelle: Heise Autos