Ein Fahrer wurde auf der A64 in Richtung Luxemburg auf dem Parkplatz Mesenich von deutschen Polizisten, aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, wie zu schnelles Fahren und die Unterschreitung des Mindestabstands, angehalten.
Dennoch wurde der Mann vom Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen, da der besagte Parkplatz sich auf luxemburgischem Gebiet befindet. Die deutschen Beamten dürfen nicht ohne die Zustimmung der dort zuständigen Behörden tätig werden, da dies nach der Auffassung des Gerichtes gegen das „Territorialprinzip“ verstoße. Zwar hat der Fahrer in Deutschland die Ordnungswidrigkeiten begangen, aber er wurde erst in Luxemburg gestoppt. Aufgrund der „schwerwiegenden“ Verletzung dieses „Territorialprinzips“ kam es zu einem Beweisverwertungsverbot, dass heißt, dass die durchgeführte Personenkontrolle „als nicht existent“ gewertet wird und somit nicht sicher ist, wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gefahren hat.
Quelle: lawblog.de