Eigentlich wollte die Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung weitere Fahrverbote verhindern. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim wird daraus vorerst nichts.
Eigentlich wollte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit einer Änderung des Bundesimmissionsgesetzes Fahrverbote verhindern. Doch daraus wird vorerst nichts. Denn der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat das Land Baden-Württemberg dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen um Fahrverbote zu ergänzen. Damit gaben die Richter einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.
Scheuers Plan scheitert
Ursprünglich hatte Scheuer die Idee, dass Gebiete, in denen die Stickstoffdioxid-Konzentration einen Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Jahr nicht überschreitet, von Fahrverboten verschont bleiben. Der eigentliche Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Im Jahr 2018 lag er in Reutlingen bei 53 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Quelle: zeit.de