Weil bei einem Autorennen ein Mann ums Leben gekommen ist, wurden zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil kassiert.
Vor gut einem Jahr wurde das erste Mordurteil nach einem tödlichen Autorennen verhängt. Nun hat es der Bundesgerichtshof wieder kassiert. Die beiden verurteilen Raser waren in Revision gegangen.
Mordmerkmal: ja oder nein?
Die Richter des Landesgerichtes, dem der Fall im letzten Jahr vorlag, sahen die Merkmale für einen Mord erfüllt. Die beiden jungen Männer hätten durch ihr Fehlverhalten den Tod eines Menschen in Kauf genommen – dies hatte das Gericht als Vorsatz gewertet und deswegen die Mordanklage gestattet. Der BGH teilt diese Auffassung nun nicht, weswegen neu verhandelt werden muss.
Quelle: spiegel.de