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Aufnahme mit Dashcam: illegal

Das geparkte Auto einer Frau wurde in München beschädigt. Der Vorfall wurde von einer Dashcam aufgezeichnet - geholfen hat das der Frau allerdings eher weniger.

02 Oktober 2017
Dashcam
https://www.atudo.de/wp-content/uploads/2017/10/Paul-Townsend-flickr-CC-BY-ND-2.0-Dashcam.jpg

Eine Frau muss wegen ihrer verbauten Dashcam eine Geldstrafe zahlen. Foto: Paul Townsend / Titel: A dash cam really could save you hundreds of £££’s | flickr.com | CC BY-ND 2.0

Viele Autofahrer installieren Dashcams in ihrem Auto, um sich bei Schäden zu schützen. Nun aber hat eine solche Kamera einer Münchnerin mehr geschadet als geholfen. Ein Gericht verurteilte eine 52-Jährige nun zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe. Sie hatte sich eine solche Dashcam im Auto eingebaut.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Tatsächlich wurde von der Kamera aufgezeichnet, wie ein anderer Autofahrer ihr Fahrzeug beschäftigt hatte. Als sie mit diesen Aufzeichnungen zur Polizei ging, verhängte die Behörde eine Geldstrafe gegen sie. Das Gericht hatte den Vorgang nun bestätigt. Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Quelle: futurezone.at

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