Ob Dashcams als Beweismittel zugelassen sind, ist in Deutschland umstritten. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Kamera in einem konkreten Fall zugelassen.
Bislang gibt es keine allgemeingültige Regelung, wie Dashcams vor Gericht zu behandeln sind. In vielen Fällen werden die kleines Kameras nicht als Beweismittel zugelassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich in einem Fall nun jedoch anders entschieden. Die Aufzeichnungen wurden gesichtet, die Unfallgegner konnten sich auf einen Vergleich einigen.
Dashcam nicht immer zugelassen
Zuvor hatte das Landgericht Rottweil die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen. Und auch bei einer möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof könnte erneut so entschieden werden. Bislang hatte sich der BGH noch nicht zu Kameraufzeichnungen im Straßenverkehr geäußert.
Quelle: heise.de