Wer einen Führerschein der Klasse C1 und C1E fährt, sollte auf die Gültigkeit seines Dokuments achten. Diese wurde nun nämlich nachträglich befristet.
Die Führerscheine der Klasse C1 und C1E wurden nachträglich befristet. Betroffen sind somit Fahrer von Klein-Lkws. Die Befristung gilt rückwirkend ab dem 19. Januar 2013. Somit sollte man sich vor Anbruch des kommenden Jahres um eine Verlängerung kümmern. Hierfür muss allerdings eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Wer seinen Führerschein nicht vor Ablauf der Frist verlängert, muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Streit mit der EU sorgt für Neuregelung
Grund für die nachträgliche Befristung ist nach Angaben der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Um dem Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist die nachträgliche Befristung nun in Kraft getreten. Wer seinen Führerschein nicht vor Ablauf der Frist verlängert, muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Quelle: lawblog.de