16 Mai 2013
Schon lange ist die Reform in Arbeit, doch sie drohte bereits zu scheitern. Am Donnerstagabend konnte die der Bundestag auf eine neue Reform einigen. Jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen.
Die Punkte in Kürze:
- Es werden pro Verfahren maximal 3 Punkte vergeben, anstatt wie bisher bis zu sieben.
- Die Obergrenze liegt bei 8 statt bei 18 Punkten. Ab 4 Punkten wird der Betroffene schriftlich ermahnt. Ab 6 Punkten ist die Medizinisch-Psychologische Unterschung, auch bekannt als Idiotentest, fällig. Darüberhinaus wird der Führerschein entzogen.
- Bei der MPU wird es ebenfalls eine erweiterung geben. Sie eoll künftig auch pädagogische Maßnahmen beinhalten. Weiterhin kann der Autofahrer mit einem freiwilligen Seminar Punkte abbauen.
- Punkte bekommt nur, wer die Sicherheit gefährdet. Dazu gehört zum Beispiel nicht das Fahren ohne Umweltplakette.
- Punkte verjähren separat.
Stimm der Bundesrat zu, gilt die Punktereform ab dem kommenden Kalenderjahr.
Der aktuelln Punktestand lässt sich in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen. Dafür bedarf es einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt, via Postweg, Internet oder direkt im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg.
Quelle: spiegel.de