01 April 2013
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Pressemappe]
Berlin (ots) – Wer die steuerliche Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Anspruch nehmen will, der muss dem Gesetz zu Folge die kürzeste Straßenverbindung wählen. Umwege sind nicht erlaubt. Doch es kann nach Auskunft des … Lesen Sie hier weiter…