Autounfälle sind der Albtraum eines jeden Fahrers. Vor allem, wenn es über einen Blechschaden hinaus geht. In vielen Fällen haben Verletzte einen Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn das die Wunden nicht heilt.
Dennoch – was ist dabei zu beachten? Trägt der Verletzte eine Mitschuld, mindert sich die Summe des Schadenersatzes. Eine Mitschuld kann beispielsweise entstehen, wenn man fahrlässig gehandelt hat, man nicht angeschnallt war oder beim Fahren telefoniert hat.
Aber: Einen Anspruch hat jeder, der unverschuldet verletzt wird. Das gilt auch, wenn die Verletzungen später wieder vollständig ausheilen.
Wie hoch der Schadenersatz letztlich ausfällt liegt im ermessen eines Gerichtes. Es gibt aber Richtwerte für bestimmte Verletzungen.
Eine Gehirnerschütterung wird je nach Schwere mit 700 bis 3000 Euro bemessen, ein Schleudertrauma wird mit 150 bis 6200 Euro entschädigt.
Die Summe ist aber auch abhängig von der Schwere der Verletzung, der Dauer der ärztlichen Behandlung und der Länge einer Arbeitsunfähigkeit. Auch mögliche Folge- und Dauerschäden werden bewertet.
Bei einem Autounfall übernimmt die Autohaftpflicht des Unfallverursachers das Schmerzensgeld. In anderen Fällen, also ohne eine Beteiligung von Kraftfahrzeugen, zahlt der Schädiger selbst oder seine Privathaftpflicht.
Quelle: autobild.de