Während des Autofahrens ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten. Wie diese einfache Regel aber bei Fahrlehrern aussieht, die ihren Platz auf dem Beifahrersitz eingenommen haben, während der Schüler fährt musste jetzt ein Gericht klären.
In Herne wurde ein Fahrlehrer mit einem Bußgeld abgemahnt, der mit seinem Handy telefonierte, der Schüler saß am Steuer. Die Stadt Herne hatte den Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs betrachtet. Das Amtsgericht Herne-Wanne jedoch urteilte, dass das Bußgeld zu Unrecht verhängt wurde.
Ein Fahrschüler, der noch keine offizielle Fahrerlaubnis hat, kann juristisch nicht als Fahrzeugführer angesehen werden. Allerdings kommt es in einem gerichtlichen Verfahren immer darauf an, wer am Steuer sitzt. In diesem Fall also nicht der Fahrlehrer.
Quelle: motorzeitung.de