Wie der Deutsche Anwaltverein DAV mitteilt darf auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen vom Fahrverbot abgesehen werden. Dies geschieht allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn etwa das Kind chronisch krank ist und regelmäßig zur Psychotherapie muss.Normalerweise ist der Führerschein schon bei einer Überschreitung von 26 km/h der Führerschein weg.
Ein solches Urteil kam jetzt vom Amtsgericht Borna: Der Fahrer hatte mehrfach gegen die Geschwindigkeitsvorschriften verstoßen und bereits ein einmonatiges Fahrverbot bekommen. Weil in dem damaligen Bußgeldbescheid der Warnhinweis gefehlt hatte, dass bei eventuellen weiteren Geschwindigkeitsverstößen innerhalb eines Jahres bereits eine geringere Geschwindigkeitsübertretung als 30 km/h zu einem weiteren Fahrverbot führen könne, durfte der Fahrer sein Fahrzeug weiterhin fahren. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine weitere Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h auf einer Bundesstraße festgestellt.
Nach Ansicht des Gerichts kann in diesem Fall von einem Fahrverbot abgesehen werden. So fehle es zum einem an dem Warnhinweis. Es sei zwar allgemein bekannt, welche Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen könne, nicht jedoch, dass dies bei wiederholter Überschreitung bereits ab 26 km/h geschehen kann. Zum anderen sei der Kläger auf das Fahrzeug angewiesen, um im Rahmen seiner Tätigkeit im Baunebengewerbe von einer Baustelle zu anderen fahren zu können. Zu beachten sei auch, dass der Mann sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren müsse. Allerdings erhöhe sich das Bußgeld von 80 auf 250 Euro. Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte kommt es bei der Entscheidung, ob ein Fahrverbot erforderlich ist, auf alle Umstände an.
Quelle: auto-presse.de