An einem Zebrastreifen muss ein Fussgänger die Straße gefahrlos überqueren können. Doch auch hier gilt gegenseitige Rüchsichtnahme. Die Tipps vom Rechtsanwalt.
An einem Zebrastreifen hat der Autofahrer das Nachsehen. Ein Auto nähert sich, also darf der Fussgänger trotzdem einfach die Straße überqueren, ohne Rücksicht auf Verluste? Falsch! Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Fußgänger sein Vorrecht nicht erzwingen, in dem er einfach über den Zebrastreifen läuft und so den nahenden Autofahrer möglicherweise zu gefährlichen Bremsmanövern zwingt. In einem solchen Fall würde sich der Fussgänger sogar strafbar machen und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Autofahrer hingegen muss einem Fussgänger ermöglichen an dem Fussgängerüberweg, also dem Zebrastreifen die Straße zu überqueren. Sollte der Fahrer keinen Überblick über die Lage haben, muss er sich dem Zebrastreifen nähern, als würden Fussgänger die Straße überqueren wollen. Durch langsames Heranfahren kann er dem Fussgänger vermitteln, dass für ihn keine Gefahr besteht.
Sollte der Fussgänger durch das Verhalten des Autofahrers behindert, belästigt oder beeinträchtigt werden, droht dem Fahrer ein Bußgeld von bis zu 80 € und vier Punkte in Flensburg.
Quelle: badische-zeitung.de