Wer im Ausland seinen Führerschein gemacht hat, zum Beispiel bei einem Schüleraustausch in den Staaten, darf in Deutschland künftig nicht mehr ohne Weiteres hinters Steuer.
Bisher war die Regelung, dass man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis vorläufig sechs Monate auch in Deutschland damit Auto fahren konnte. Danach konnten Führerscheine insbesondere aus den USA, Kanada oder Australien mit Erreichen des in Deutschland gültigen Mindestalters mit Prüfungserleichterungen umgeschrieben werden. Führerscheine für Minderjährige aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten galten sogar ohne Umtausch.
Ab dem 1. Juli ändert sich das nun: Wer zwar eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, aber nicht das deutsche Mindestalter von 18 Jahren hat, darf hierzulande nicht mehr fahren. Zukünftig darf man nur noch mit einer deutschen Fahrberechtigung fahren, wobei der ausländische Führerschein umgeschrieben wird.
Gerade bei befristeten Führerscheinen sollte der Antrag auf die Umschreibung möglichst früh, also auch deutlich vor Erreichen des Mindestalters, gestellt werden: Denn von Prüfungserleichterungen profitiert nur Führerschein-Neulinge, deren ausländische Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen ist.
Quelle: autobild.de