Der Winter hat Einzug in Deutschland gehalten und mit ihm zahlreiche Verkehrsunfälle.
Eisglätte und Schneeverwehungen sorgen vielerorts für gefährliche Straßenverhältnisse und der Winterdienst schafft es oftmals nicht, hier schnellstmöglich für optimale Bedingungen zu sorgen.
Welche Verhaltensregeln muss der Autofahrer jedoch beachten, wenn es tatsächlich gekracht hat?
Laut Auskunft des Rechtsanwaltes Steffen Keyser hat zunächst die Unfallstelle abgesichert zuwerden. Das Einschalten der Warnblinkanlage sowie das Aufstellen des Warndreiecks hätten hier erste Priorität. Bei Bagatellschäden, so Keyser, sollten die Fahrzeuge nach Möglichkeit aus dem fließenden Verkehr genommen werden, um keine weiteren Verkehrsprobleme zu produzieren.
Ist die Unfallstelle abgesichert, sollten die Beteiligten entsprechende Daten, wie Namen und Adresse des Unfallgegners, die Namen der Zeugen, Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer sowie die Kennzeichen notieren. Sinnvoll, so Keyser Angaben, sei auch das Anfertigen einer Unfallskizze oder das Fotografieren der Unfallstelle.
Darüber hinaus sollte –wenn möglich-, eine Stellungnahme des Unfallgegners aufgenommen werden.
Quelle: tlz.de