19 November 2010
ADAC [Pressemappe]
München (ots) – Ein Autohändler darf sich durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag nicht das Recht vorbehalten, die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens nachträglich rückgängig zu machen oder – ohne Einverständnis des Kunden – den Kaufpreis in …
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