Fahrradfahrer in Deutschland dürfen bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben, bevor ihnen der Führerschein entzogen wird. Dagegen regt sich zunehmend Widerstand.
1,6 Promille Blutalkohol ist die aktuelle Höchstgrenze. Bis hierhin darf ein Fahrradfahrer unbehelligt fahren. Beim Auto gilt die absolute Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille und schon wer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, begeht eine Straftat. Und das, obwohl beide Fahrzeuge am alltäglichen Straßenverkehr teilnehmen.
Konsequenzen für den Radfahrer
Doch auch wer als Radfahrer zu viel getrunken hat und die 1,6 Promille im Straßenverkehr überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Mindestens 250 Euro müssen gezahlt werden und der Auto-Führerschein wird zudem für ein halbes Jahr entzogen. Auch die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist üblich. Das Fahrradfahren kann ebenfalls für ein halbes Jahr verboten werden.
Relative Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille gefordert
Um zumindest eine Zwischengrenze zu ziehen, fordern Experten die Einführung der relativen Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer. Haben Radfahrer dann zwischen 1,1 und 1,6 Promille Alkohol im Blut, werden sie behandelt wie Autofahrer zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Das ist zwar noch immer ein Vorteil für den Fahrradfahrer, allerdings ist dieser gewünscht. Es gilt die Devise: Wer betrunken Fahrrad fährt ist weniger gefährlich als jemand, der betrunken Auto fährt.
Quelle: SPIEGEL Online