Ein Smart oder der Toyota iQ ist eine feine Sache: der perfekte Stadtflitzer, mit dem man schnell einen Parkplatz findet. Vor allem, weil der Fahrzeughalter auch locker in eine schmale Lücke quer einparken kann.
Verboten ist das nicht, aber hier gilt das Gebot: besondere Sorgfaltspflicht.Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, lässt sich diese erhöhte Sorgfaltspflicht aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ableiten. Vor allem beim Ausparken ergebe sich aus Paragraph 10 der StVO eine „hohe Sorgfaltsanforderung“.
Der besagt, dass der Fahrer sich so verhalten muss, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Wenn also Querparker beim Ausparken direkt mit beiden Rädern auf die Straße fahren, kann das für andere Verkehrsteilnehmer besonders schnell und unvermittelt kommen.
Eine andere Regelung gibt Querparkern recht: Laut StVO, Paragraph 12 gibt es auch das Gebot, möglichst platzsparend zu parken.
Absolut verboten ist beim Querparken, wenn das Fahrzeug über die Parklücke hinaus auf die Straße ragt. In diesem Fall droht eine Geldstrafe.
Quelle: sueddeutsche.de