Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (§ 23 Abs. 1b StVO).
Der ADAC legt diesen Paragraphen so aus, dass man einen Blitzerwarner im Navigationsgerät besser ausschalten, noch besser sogar deinstallieren sollte.
Dabei sind sie so praktisch: besonders im Ausland kann man auf unbekanntem Terrain leichter drakonischen Strafen entgehen.
Doch bereits die Möglichkeit, einen Blitzerwarner während der Fahrt einzuschalten könnte problematisch werden, glauben Rechtsexperten des ADAC.
Wer mit einem betriebsbereiten oder eingeschalteten Blitzerwarner im Auto erwischt wird, müsse mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Streng genommen gilt das sogar für Smartphones und entsprechende Apps. Das macht die Rechtslage aber wieder realitätsfern, weil unverhältnismäßig. Trotzdem darf theoretisch ein Bußgeld verhangen werden, auch Punkte sind möglich.
Hersteller suchen verständlicherweise die Lücken im System. So heißt es auf der Website von TomTom: : „In Deutschland verbietet Gesetz §23 Abs. 1b StVO 75 die Nutzung von Radarwarnern …, jedoch nicht von Blitzer-POI-Software – einen Präzedenzfall hierzu gab es bislang noch nicht.“
Navigon weist auf eventuelle Probleme hin: Der Nutzer müsse sich vorher selbstständig über die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen im jeweiligen Land informieren.
Quelle: heise.de