Zu den wichtigsten Anstößen, die der VGT in seiner Geschichte gegeben hat, gehöre die Herabsetzung der Promillegrenze, sagt der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm. „Die Rechtsprechung hat ursprünglich mit der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,5 Promille begonnen. Der VGT hat dazu immer wieder Empfehlungen mit dem Ziel der Herabsetzung des Grenzwertes gegeben. Jetzt sind wir bei 0,5 Promille im Recht der Ordnungswidrigkeiten.“
Ein Erfolg sei auch der Führerschein mit 17. „Da hat es zunächst erheblichen Gegenwind gegeben“, sagt der frühere Generalbundesanwalt Nehm. „Aber nach Auswertung der Pilotprojekte hat sich die Maßnahme als wirksames Mittel erwiesen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“ „Der Gesetzgeber hat viele wichtiger Initiativen aufgegriffen“, sagt auch Markus Schäpe vom ADAC. Dazu gehörten der verbesserte Versicherungsschutz von Kindern nach Unfällen im Straßenverkehr und der bundesweit einheitliche Bußgeldkatalog für Verkehrsdelikte.
Das Erfolgsgeheimnis der Institution liege darin, sehr unterschiedliche Stimmen einzufangen, glaubt Kay Nehm. „Wir stehen nicht auf einer bestimmten Seite, sondern versuchen die divergierenden Auffassungen zu diskutieren und daraus vernünftige Empfehlungen zu erarbeiten“.
An alle Themen traut sich der Verkehrsgerichtstag allerdings nicht heran. Schwierig sei zum Beispiel das Thema Tempolimit, sagt Nehm. „Wenn wir das auf die Tagesordnung setzen, bekommen wir einen Glaubensstreit.“
Quelle: focus.de