27 Dezember 2011
Sie empfiehlt stattdessen, sich mit dem Unfallgegner per Handzeichen auf einen gemeinsamen Stopp hinter der gefährlichen Engstelle zu verständigen und sich erst dort über die Schadenabwicklung zu verständigen. Das könne der Standstreifen oder der nächste Parkplatz sein. Für den Fall, dass sich der Unfallverursacher aus dem Staub machen will, sollte sich der Fahrer des angerempelten Wagens das Kennzeichen einprägen.
Im Herbst hatte der ADAC darauf hingewiesen, dass selbst aktuelle Klein- und Kompaktwagenmodelle oft breiter als zwei Meter sind, wenn man deren tatsächliche Ausmaße einschließlich Spiegel berücksichtigt und deshalb breitere Baustellenspuren gefordert.
Quelle: heise.de