Das britische Höchstgericht urteilte, dass die Fahrer von Uber keine Selbstständige, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln sind.
Nach einem langen Rechtstreit entschied der Londoner Supreme Court, dass die Fahrerinnen und Fahrer des alternativen Taxiunternehmens Uber in Großbritannien nicht wie Selbstständige, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln sind. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn sowie bezahlten Urlaub haben. Die ursprüngliche Klage kam von 35 Uber-Fahrern aus London.
Weitreichende Möglichkeiten
Weltweit beschäftigt Uber bis zu drei Millionen Fahrerinnen und Fahrer. Allein in London waren vor der Pandemie etwa 45.000 Uber-Fahrer registriert. Folglich könnte nun auf das Unternehmen nicht nur eine hohe Rechnung aus Mindestlohn, Urlaubs- und Arbeitspausengeld zukommen, sondern auch eine gesalzene Sammelklage. Auch nach deutscher Rechtslage spricht viel für ein festes Arbeitsverhältnis für Uber-Beschäftigte.
Quelle: faz.net