Das Unfall-Problem: wer haftet eigentlich, wenn niemand am Steuer sitzt? Und wie versichert man ein Auto „ohne Fahrer“?
Autonom-fahrende Autos sind längst nicht mehr ein pures Phantasie-Konstrukt von Hollywood-Future-Filmen. Schon jetzt greifen wir immer öfter auf die Automatisierung von Fahrzeugen zurück – und sei das nur im kleinen Detail, wie beispielsweise bei der automatischen Abstandshilfe oder dem Tempomat.
Level 0 bis 5
Diese Beispiele befinden sich beim autonomen Fahren auf Level 1, das sogenannte assistierte Fahren. Hierbei müssen Fahrer und Fahrerinnen trotz Assistenz ständig die Kontrolle über das Fahrzeug haben und den Verkehr im Auge behalten. Die weiteren Levels reichen von teilautomatisiertem Fahren über automatisiertes Fahren und vollautomatisiertes Fahren bis hin zu Level 5, dem sogenannten autonomen Fahren. Es gibt sozusagen keinen aktiven Fahrer mehr. Aber wer haftet denn dann, sollte ein Unfall passieren?
Wie steht’s um das Versicherungsrecht?
„Die Aufteilung passiert hier zwischen Lenker, Fahrerzeughalter und Fahrzeughersteller,“ erklärt Markus Weichbold von der Universität in Wien.
Und das sieht dann im Endeffekt folgendermaßen aus: Je weniger der Lenker und der Halter des Fahrzeugs in den Akt des Fahrens und damit in den möglichen Unfall eingebunden sind, desto weniger Verantwortung haben sie. Die Verantwortung für den möglichen Unfall steigt dann beim Fahrzeughersteller.
„Und hier muss versicherungsrechtlich nachgebessert werden,“ so Weichbold. „Denn das gibt es so bisher nicht. Das wird aber erst nach und nach passieren – quasi im Gleichschritt mit der Automatisierung der Fahrzeuge.“
Autonomes Fahren liegt noch in der Zukunft – doch die Zukunft kommt oft schneller als man denkt. Wie die Versicherungsfrage bei Unfällen mit autonom-fahrenden Autos ausfallen könnte und wo hier im Rechtssystem nachgebessert werden muss, darüber hat detektor.fm-Redakteurin Valerie Zöllner mit dem versicherungsrechtlichen Experten Markus Weichbold von der Universität in Wien gesprochen.