Die Novelle der StVO ist aufgrund eines Formfehlers ungültig. Daher müssen viele Bundesländer eingezogene Führerscheine zurückgeben.
16 Juli 2020
Seit klar ist, dass die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung aufgrund eines formalen Fehlers rechtlich nicht standhalten können, müssen die Bundesländer reagieren. Für viele bedeutet das nun zurück zu den alten Regeln und auch zur alten Bußgeldverordnung.
Führerscheine und Co.
Die neue StVO sanktionierte verschiedene Delikte härter, weshalb von vielen Personen auch die Führerscheine eingezogen wurden. Nun müssen diese wieder zurückgegeben werden. Doch anders ist die Lage bei den erhöhten Bußgeldern. Diese werden nicht zurückerstattet. Für die Länder bedeutet das Prozedere einen gewaltigen bürokratischen Akt.
Quelle: spiegel.de