Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat erstmals eine Einschätzung verlauten lassen: Mit dem Dieselskandal hat Volkswagen VW-Fahrenden Schaden zugefügt.
05 Mai 2020
VW hatte bisher argumentiert, dass die manipulierte Schadstoffsoftware den VW-Fahrenden selbst keinen Schaden zugefügt hatte. Der Bundesgerichtshof hat dieser Aussage nun widersprochen.
Wegweisende Ansage
Damit erhöhen sich die Chancen der Klagenden auf Schadensersatz beträchtlich, da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für alle anderen Gerichte maßgebend ist. Das endgültige Urteil zu jenem Fall will der Gerichtshof später verkünden.
Quelle: spiegel.de