Zweihundert Euro bezahlen Menschen bisher, die gegen die Verordnung zur Bildung einer Rettungsgasse verstoßen haben. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Nun kommt eine weitere Strafe dazu.
Immer wieder passiert es, dass Sanitäter zu spät an einem Unfallort ankommen, weil keine Rettungsgasse gebildet wird. Für viele Menschen kommt dann jede Hilfe zu spät. Die Strafen für Fehlverhalten rund um die rettungsgasse fallen demgemäß recht mild aus: Zweihundert Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und seit neuestem einen Monat Führerscheinentzug.
Wie richtig?
Prinzipiell muss die Rettungsgasse bereits gebildet werden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei mehreren Spuren weichen Autos auf der linken Spur nach links aus, alle anderen nach rechts.
Quelle: presse.adac.de