Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Trotz Fahrverboten und Dieselmanipulation – wer sein altes Auto abgeben will, kann seinen Autokredit nicht zurückfordern.
06 November 2019
Zwei Kläger hatten sich darum bemüht ihre Kreditverträge für einen früheren Autoverkauf im Nachgang zu widerrufen. Sie begründeten dies unter anderem mit Formulierungen in den Widerspruchsbelehrungen. Doch der Bundesgerichtshof entschied gegen die Kläger.
Urteil mit Wirkung
Hätte der Gerichtshof anders entschieden, hätte das immense Bedeutung für andere Autokäufer gehabt. Denn genau diese Formulierungen finden sich auch in anderen Verträgen für Autokredite.
Quelle: spiegel.de