Köln muss Fahrverbote verhängen, so hat es das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit ist der Luftreinhalteplan der Stadt rechtswidrig. Was bedeutet das jetzt?
12 September 2019
Der Kölner Luftreinhalteplan ist rechtswidrig, urteilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Bislang waren in dem Plan keine Fahrverbote für ältere Diesel festgeschrieben. Das soll sich jetzt ändern.
Neuwagen wurden teurer
Eine komplette Fahrverbotszone sei aber wohl nicht unbedingt. Wie das Fahrverbot ansonsten gestaltet werden kann, ist aber noch nicht klar. Eine Idee wären streckenbezogene Fahrverbote für einzelne Straßenabschnitte.
Quelle: spiegel.de