Rund ein Viertel aller Wohnung in Deutschland sind Eigentumswohnungen. Für die Eigentümer ist der Einbau einer Elektroauto -Ladestation bislang schwierig.
Wer in einer Eigentumswohnung mit persönlichem Parkplatz lebt, darf nicht einfach so eine Ladestation für sein Elektroauto installieren. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Auch wenn ein Sondernutzungsrecht für den Parkplatz besteht, berechtigt das laut dem Verband nicht zur Einrichtung einer eigenen Ladestation für das E-Auto.
Schließlich sind die meisten Stellplätze und das Hausstromnetz, über das die Ladesäulen versorgt werden, Teil des Gemeinschaftseigentums. Deshalb muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Installation in solchen Fällen vorher absegnen. Hier ist mindestens eine doppelte qualifizierte Mehrheit nötig. Eine einfache Mehrheit genügt noch nicht.
quelle: wohnen-im-eigentum.de