Bei der Messung der Luftqualität in Innenstädten müssen zukünftig wohl auch in deutschen Städten deutlich strengere Vorgaben eingehalten werden.
Die Auslegung des Rechts durch die Luxemburger Richter gilt schließlich für alle EU-Staaten. Anlass für das Urteil des EUGH war die Anfrage eines belgischen Gerichts. Dort hatten Bürger und eine Umweltorganisation auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen und die Einrichtung von mehr Messstellen in Brüssel geklagt.
Mehr Rechte – mehr Pflichten
Die Luxemburger Richter kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass bereits die Überschreitung der Werte an einzelnen Messstationen gegen europäische Regelungen verstoße. Außerdem haben Bürger laut dem EUGH zukünftig die Möglichkeit dazu, von Gerichten prüfen zu lassen, ob die Luftmessstationen in ihrer Stadt richtig platziert sind. Das bedeutet unter anderem, dass Messungen ausdrücklich auch Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern müssen.
Quelle: heise.de