Das Oberlandgericht Koblenz hat einem Kläger Recht gegeben, der vor Bekanntwerden des Abgasskandals einen VW-Diesel mit unzulässiger Software gekauft hatte.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat das OLG Koblenz Volkswagen zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Foto: Julian Hochgesang | Unsplash.com
Im Rechtsstreit um die Folgen des Abgasskandals hat das OLG den Konzern zu einer Zahlung von 26.000 Euro verurteilt. In der ersten Instanz war die Klage vom Landgericht in Bad Kreuznach noch abgewiesen wurde. Begründet hat der 5. Zivilsenat in Koblenz das aktuelle Urteil damit, dass der Wolfsburger Konzern das entsprechende Fahrzeug „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht“ habe. Das schade dem Käufer finanziell und sei sittenwidrig.
VW kündigt Revision an
VW erkennt das Urteil nicht an und hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Schließlich sei dem Kunden kein Schaden entstanden und alle Fahrzeuge mit entsprechender Software könnten weiter sicher genutzt und verkauft werden. Ob sich VW mit dieser Sicht der Dinge durchsetzen kann, das wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof entscheiden.
Quelle: t-online.de