Wer beim Abbiegen nicht eindeutig und rechtzeitig blinkt, der muss im Schadensfall haften. Das hat das Amtsgericht Lebach (Saarland) nach einer Klage entschieden.
In Lebach im Saarland fuhren zwei Autos hintereinander. Dabei ging der Vorausfahrende vom Gas, lenkte sein Auto leicht nach rechts. Dann setze der Nachfolgende zum Überholen an. Erst als er auf gleicher Höhe war, blinkte der andere und bog plötzlich links ab.
Zwischen den beiden Fahrzeugen kam es zum Unfall. Anschließend weigerte sich die gegnerische Versicherung den vollen Schaden des Überholenden zu begleichen. Die Versicherung argumentierte, dass der Nachfolgende bei unklarer Verkehrslage überholt hat. Somit landete der Fall vor Gericht.
Amtsgericht gibt Überholendem recht
Und das Amtsgericht in Lebach gab dem Überholenden recht. Denn der hatte nicht rechtzeitig angezeigt, dass er abbiegen will. Somit trifft ihn die Alleinschuld. Geblinkt werden müsse eindeutig und rechtzeitig. Kein Dritter dürfe dabei gefährdet werden, so die Urteilsbegründung mit Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Quelle: dpa.de