Anfang des Jahres ging bei Hannover der erste bundesweite Streckenradar in Betrieb. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass es gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage gibt.
Das Streckenradar auf der B6 bei Laatzen scannt alle vorbeifahrenden Autokennzeichen. Schon als die Anlage in Betrieb ging, gab es deshalb datenschutzrechtliche Bedenken. Nun hat das Verwaltungsgericht dem stattgegeben. Das niedersächsische Innenministerium will die Anlage nun unverzüglich abschalten.
Rechtsgrundlage mit neuem Polizeigesetz
Im Mai will Niedersachsen ein neues Polizeigesetz verabschieden. Das Ministerium will das Nutzen, um eine neue Rechtsgrundlage für das Streckenradar zu schaffen. Denn Länder wie Österreich, Belgien oder die Niederlande nutzen das Radar seit Jahren erfolgreich.
Quelle: heise.de