Am Dienstag erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das Scannen von Autokennzeichen teilweise verfassungswidrig ist. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen verstoßen damit gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen mit dem Auto unterwegs ist, dessen Kennzeichen scannen die Behörden an manchen Stellen zur Kontrolle. Doch dieser Vorgang ist nur teilweise rechtens. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, liegen dabei Grundrechtseingriffe vor.
Denn für die Kennzeichenkontrolle müsse es einen hinreichend gewichtigen Grund geben, so das Gericht. In Bayern trifft das nur in Teilen auf die dortigen Vorschriften zu.
Auch Baden-Württemberg und Hessen betroffen
Und auch in Baden-Württemberg und Hessen sehen die Verfassungsrichter Verbesserungsbedarf. In beiden Ländern sei die Kennzeichenkontrolle unter anderem als Mittel der Schleierfahndung ohne eine ausreichend klare grenzbezogene Beschränkung erlaubt.
Quelle: heise.de