Deutschland ist zu nachlässig mit einem klimaschädlichen Treibhausgas umgegangen. So lautet das Urteil des EuGH, das am heutigen Donnerstag verlesen wurde.
Das Treibhausgas, um das es sich handelt, heißt R-134a und wurde in 133.000 Daimler-Fahrzeugen verbaut. Bereits seit 2014 lief das Verfahren gegen Deutschland. Grund für die Ermittlungen: Deutschland hatte das nach EU-Recht verbotene Treibhausgas zugelassen.
Kraftfahrtbundesamt verbietet Gas zu spät
Erst 2017 griff das Kraftfahrtbundesamt ein und ordnete eine Umrüstung an. Also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist, die die EU-Kommission ursprünglich gesetzt hatte. Nun also das Urteil.
Das sieht im übrigen keine Strafe im eigentlichen Sinne vor. Deutschland müsse lediglich für die eigenen Gerichtskosten aufkommen. Außerdem muss Deutschland die Hälfte der Kosten der EU-Kommission tragen.
Quelle: heise.de