Neben den Euro-4-Dieseln sind nun auch neuere Fahrzeuge der Euro 5-Norm von den Fahrverboten in Stuttgart betroffen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden: die Stuttgarter Fahrverbote gelten auch für Euro 5-Diesel. Nun hat die Stadt zwei Wochen Zeit um festzulegen, ab wann der neue Luftreinhalteplan für die E5-Fahrzeuge gilt. Verpasst Stuttgart diese Frist, könnte ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro drohen.
Fahrverbote kommen 2019
Diese Ergebnisse gehen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Bislang sollten die Fahrverbote nämlich für Fahrzeuge der E4-Norm und darunter gelten. Dieses soll ab Anfang 2019 gelten. Ab wann auch die neueren Fahrzeuge der Euro 5-Norm betroffen sind, ist nun abzuwarten. Klar ist, dass der Termin im Laufe des kommenden Jahres sein wird.
Quelle: heise.de