Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Dashcams dürfen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Immer wieder kam es vor Gericht zu Uneigkeiten: dürfen Dashcams als Beweismittel herangezogen werden? Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die kleinen Kameras dürfen im Prozess genutzt werden, auch wenn die Aufnahmen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Kein anlassloses Aufzeichnen
Allerdings haben die Bundesrichter ihr Urteil auch direkt ingeschränkt. Das dauerhafte Filmen mit den kleinen Kameras ist nämlich auch weiterhin verboten. Die Kameras dürfen nicht anlasslos während der kompletten Fahrt filmen. Es ist allerdings möglich, dass die Cams erst dann die Aufzeichnung speichern, wenn sie beispielsweise einen Aufprall spüren.
Quelle: heise.de