Das Landgericht Stendal hat einer Klägerin Recht gegeben und Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt. Ein wegweisendes Urteil?
Das Landgericht Stendal hat einer Schadensersatzklage gegen VW stattgegeben. Geklagt hatte eine Frau, deren Skoda, in den ein VW-Motor eingebaut war, eine Nachrüstung brauchte. Nach dem empfohlenen Update war der Wagen allerdings wesentlich lauter und hat mehr Sprit verbraucht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Hätte die Besitzerin im Vorfeld von dem Betrug gewusst, hätte sie sich gegen das Fahrzeug entschieden. Deswegen hat das Gericht ihrer Klage stattgegeben, Volkswagen hätte sich vorsätzlich sittenwidrig verhalten. Da die Frau schon einige Kilometer gefahren war, wurde ihr zwar nicht der komplette Kaufpreis zugesprochen, aber immerhin ein Schadensersatz von 17.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: mdr.de