Es wird später hell und wird früher dunkel - wer da als Radfahrer ohne Licht fährt, lebt gefährlich. Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Radler bei einem Unfall mithaften, selbst wenn sie eigentlich Vorfahrt haben.
In der kalten Jahreszeit passieren besonders viele Unfälle auf den Straßen. Das liegt unter anderem auch daran, dass viele Fahrradfahrer trotz Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind. Häufig werden sie dann von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern übersehen.
Licht dient nicht nur der eigenen Sicherheit
Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg allerdings entschieden, dass die Radfahrer bei einem solchen Unfall ebenfalls haften. Und zwar dann, wenn sie ohne Licht unterwegs waren – und auch dann, wenn ihnen eigentlich die Vorfahrt genommen wurde. Als Begründung führte das Gericht an, dass das Licht nicht nur zum Selbstschutz diene, sondern auch der Sicherheit der anderen. Im konkreten Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, muss der Radfahrer deswegen 30 Prozent der Mitschuld tragen.
Quelle: heise.de