Ein Gericht hat die Rechte von Uber-Fahrern in Großbritannien gestärkt. Demnach haben sie Anspruch auf Mindestlohn, Krankengeld und bezahlten Urlaub.
Ein Londoner Arbeitsgericht hat die Rechte von Uber-Fahrern in Großbritannien gestärkt. Wer für Uber fährt, hat demnach Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn von derzeit 7,50 Pfund (was ungefähr 8,50 Euro entspricht).
Job oder Freizeitbeschäftigung?
Dem Urteil war eine Klage zweier Uber-Fahrer vorausgegangen. Gegen das Urteil legte Uber Berufung ein, diese wies das Arbeitsgericht in London nun zurück. Es wird damit gerechnet, dass das US-Unternehmen erneut Einspruch erheben wird. Uber begründet seine Firmenpolitik damit, dass die Fahrer oftmals nur in ihrer Freizeit tätig wären. Dem allerdings widersprachen die Kläger.
Quelle: zeit.de