Weil München ihren Luftreinhalteplan nicht geändert hat, droht der Stadt nun eine Geldstrafe von 4000 Euro. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
Stuttgart ist nicht die einzige Stadt mit eine Luftreinhalteplan. Auch München hat einen erarbeitet. Allerdings mussten dort eigentlich noch die Grenzwerte geändert werden. Weil der Freistaat allerdings „grundlos säumig“ war, wie das Verwaltungsgericht München betonte, und die Werte nicht fristgerecht geändert hatte, drohte eine Strafe.
Zahlen oder Beschweren
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auf Dauer will die DUH Fahrverbote in der Großstadt umsetzen. Zumindest in der Fristsache hat das Verwaltungsgericht nun zu Gunsten der DUH entschieden. 4000 Euro muss der Freistaat Bayern zahlen. Alternativ kann allerdings auch Beschwerde gegen das Urteil eingelegt werden.
Quelle: heise.de