Ab Januar 2018 ist die Endrohrmessung wieder verpflichtend. Das teilte das Verkehrsministerium fest. Mit der Wiedereinführung der Regelung sollen Manipulationen direkt erkannt werden.

Das Verkehrsministerium und Alexander Dobrindt hat die Endrohrmessung wieder eingeführt. Foto: BM für Verkehr und digitale Infrastruktur / Titel: Sitzung Bundestag Infrastrukturabgabegesetz-Änderung mit BM Dobrindt| flickr.com | CC BY-ND 2.0
Eiegentlich war die Endrohrmessung schon abgeschafft. Nun ist die ab dem 1. Januar 2018 wieder verpflichtend. Das bedeutet, dass der Schadstoffausstoß von Autos künftig generell wieder direkt am Auspuff überprüft werden muss.
Alte Regel wird zur neuen Regel
Das hatte das Verkehrsministerium bekannt gegeben. Die Regelung soll dabei helfen zu erkennen, wenn Abgasmessungen nicht korrekt funktionieren. Das betrifft sowohl Defekte als auch bewusste Manipulationen. Bisher gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab Januar 2006 ein zweistufiges Verfahren: Nur wenn beim Auslesen einer elektronischen Diagnose (OBD) Fehler entdeckt wurden, muss eine Endrohrmessung gemacht werden. Damit ist dann ab kommenden Jahr aber wieder Schluss.
Quelle: heise.de