Die Vespa ist Kult. Da wundert es nicht, dass auch andere Firmen etwas von diesem Erfolg abhaben möchten. Ein Gericht hat nun jedoch das Nachbauen der Vespa verboten.
Wer in Italien einen Roller nach dem klassischen Vespa-Design möchte, muss künftig auch eine Original Vespa kaufen. Das hat heute in Turin ein Gericht entschieden. Das Bei der Vespa des Herstellers Piaggio handle es sich um Industriedesign, weshalb sie urheberrechtlich geschützt werden müsse, so die Begründung. Der Schutz bezieht sich auf alle Piaggio-Vespa-Modelle, von Ende der 40er Jahre bis heute.
Keine illegalen Klone mehr
Grund für diese Entscheidung war ein Rechtsstreit mit der chinesischen Firma Zhejiang Zhongneng Industry Group. Diese hatte einen Roller hergestellt, der dem italienischen Original sehr ähnlich war. Allerdings wurde das Design nicht rechtmäßig kopiert. Firmen, die sich in früherer Zeit eine Lizenz für ihre „Kopie“ erworben hatten, dürfen sich selbstverständlich auch weiterhin darauf berufen.
Quelle: heise.de