Kommt es zu einem Autounfall, bei dem ein Wildtier ums Leben kommt, müssen die Autofahrer nicht für die Beseitigung des toten Tieres zahlen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Immer wieder kommt es gerade auf Landstraßen zu Unfällen mit Wildtieren. Je nach Geschwindigkeit geht der Unfall oftmals tödlich für das Tier aus, es muss geborgen und ‚entsorgt‘ werden. Niedersachsens Landesstraßenbaubehörde hatte gegen Ende des letzten Jahres damit begonnen, die Unfallfahrer aufzufordern, für diese Kosten aufzukommen. Je nach Region kann das sogar bis zu 400 Euro kosten.
Jäger kümmert sich um Wildunfall
Oft kümmert sich ein örtlich ansässiger Jäger um das verstorbene Tier. Er richtet dann normalerweise seine Rechnung an die zuständige Straßenbaubehörde. Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun jedoch entschieden, dass die Kosten für die Bergung nicht auf die Autofahrer abgewälzt werden kann. Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zugelassen. Somit ist noch abzuwarten, ob das Urteil Bestand hat.
Quelle: heise.de