Der strikte Cannabis-Grenzwert beim Autofahren ist sehr umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen will jedoch an ihm festhalten.
Der Grenzwert für THC im Blut liegt bei 1,0 Nanogramm. Das ist zu niedrig, fordern Experten schon lange. Die Gerichte wollen jedoch an ihm festhalten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat dies nun mit gleich drei neuen Urteilen untermauert.
Grenzwerte zu niedrig?
Das Problem mit dem strengen Grenzwert ist, dass das THC auch Tage nach dem Cannabiskonsum noch in einer solchen Konzentration zu finden ist. High ist man zu diesem Zeitpunkt aber längst nicht mehr, und auch die motorischen Fähigkeiten sind damit nicht mehr eingeschränkt. Wird man bei einer Verkehrskontrolle zwar im Grunde nüchtern erwischt, es wird aber noch THC nachgewiesen, können die Strafen sehr hoch ausfallen. Mitunter droht der Führerscheinentzug. Weitere Infos dazu gibt es in diesem Podcast.
Quelle: spiegel.de