Wer gelegentlich ein bisschen Cannabis konsumiert, muss mit harten Strafen rechnen, wenn er mit THC im Blut hinterm Steuer erwischt wird. Klingt soweit logisch, sorgt aber für viel Kritik: belangt wird nämlich auch, wer schon längst wieder nüchtern ist.

Cannabis im Straßenverkehr kann gravierende Folgen haben – auch wenn man schon längst wieder nüchtern ist. Foto: Naberacka | Titel:Green traffic light weed | flickr.com | CC BY-SA 2.0
Ab und zu mal ein bisschen Gras – das ist nicht für jeden was. Doch gerade junge Erwachsene haben nichts gegen einen gelegentlichen Joint einzuwenden. Das wird allerdings spätestens dann problematisch, wenn man trotz seines gelegentlichen Konsums noch Auto fährt.
Allerdings ist nicht die Rede davon, sich bekifft hinters Steuer zu setzen. Tatsächlich ist die Rede davon, Tage nach seinem letzten Cannabiskonsum am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn obwohl man schon längst wieder nüchtern ist, drohen harte Strafen, wenn man erwischt wird.
Cannabis-Wirkstoff baut sich nur langsam ab
Der Wirkstoff im Gras, THC, verliert meistens nach wenigen Stunden seine Wirkung. Man kommt wieder runter, spätestens nach einem ausgiebigen Schlaf ist man wieder klar im Kopf. Im Blut ist THC aber auch Tage später noch nachzuweisen – und genau hier liegt der springende Punkt. Gerät man in eine Verkehrskontrolle und hat mehr als ein Nanogramm pro Liter THC im Blut, drohen fatale Konsequenzen: im schlimmsten Fall verliert man dauerhaft seinen Führerschein.
Doch nicht nur, wer sich als Gelegenheitskiffer selbst ans Steuer setzt, bekommt Probleme. Auch, wer gar nicht aktiv am Verkehr teilnimmt sondern beispielsweise im Taxi mitfährt, hat mit den gleichen Folgen zu rechnen.
Strafen auch für nüchterne Kiffer
Diese strikte Vorgehensweise ist sowohl unter Juristen als auch unter Medizinern umstritten. Die Kritik beginnt schon beim Grenzwert. Dieser liegt in Deutschland vergleichsweise niedrig und wird oftmals als willkürlich beschrieben. Auch die Strafen halten viele für überzogen, insbesondere da diese auch für nüchterne Kiffer gelten.
Ist die Kritik gerechtfertigt – oder soll so nur der Konsum von Cannabis verharmlostwerden, wie die Gegenseite behauptet? Unter anderem darüber hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit dem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Frank Häcker gesprochen. Er ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein.